Zivilverfahrens‑Novelle 2022 – Einführung von Laienrichtern & Digitalisierung der Justiz
abgestimmt am
23.03.2022
Zusammenfassung
Die Novelle führt fachkundige Laienrichter in Handelssachen ein, modernisiert die Justiz mit digitalen Akten und Signaturen und passt zahlreiche Gebühren‑ und Verfahrensvorschriften an. Alle Änderungen gelten ab 1. Mai 2022.
einfache MehrheitXXVII23.03.2022
Gesetz
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
Der neue Absatz § 7 Abs. 3 definiert fachkundige Laienrichter als unabhängige ehrenamtliche Richter in Handelssachen, die alle richterlichen Befugnisse besitzen.
In § 15 wird das Amt des fachkundigen Laienrichters als Ehrenamt festgelegt, inklusive Bezeichnung „Kommerzialrat/Kommerzialrätin“ und Vergütungsregelungen.
Der Präsident jedes Gerichtshofs muss eine Liste aller fachkundigen Laienrichter führen; die Liste enthält Namen, Geburtsdaten, Beruf und Kontaktdaten, wobei private Daten nur bei berechtigtem Interesse einsehbar sind.
§ 92b erweitert das Gerichtszuständigkeitsgebiet für Persönlichkeitsrechtsstreitigkeiten im elektronischen Kommunikationsnetz.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.