Klimabonusgesetz – Regionale Entlastung für Haushalte
abgestimmt am
20.01.2022
Zusammenfassung
Das Klimabonusgesetz führt einen regional differenzierten Bonus ein, um Haushalte für die Mehrkosten aus der CO₂‑Bepreisung zu entschädigen. Der Bonus besteht aus einem Sockelbetrag (2022 = 100 €) plus einem regionalen Ausgleich, der je nach Wohnort zwischen 0 % und 100 % des Sockelbetrags liegt.
einfache MehrheitXXVII20.01.2022
Gesetz
Umwelt
Steuerwesen
Schwerpunkte
Der Klimabonus dient der pauschalen Kompensation von Mehrkosten, die durch die Bepreisung von CO₂‑Emissionen entstehen.
Anspruchsberechtigt sind natürliche Personen, die mindestens 183 Tage im Jahr mit Hauptwohnsitz in Österreich gemeldet sind (ausgenommen Jungholz und Mittelberg).
Der Sockelbetrag beträgt im Jahr 2022 100 €, wobei Kinder und Jugendliche nur die Hälfte erhalten; Menschen mit Behinderung erhalten den vollen Betrag ohne Abschlag.
Der Regionalausgleich wird in vier Kategorien eingeteilt (0 %, 33 %, 66 % und 100 % des Sockelbetrags) und richtet sich nach der Anbindung an öffentlichen Verkehr und Infrastruktur.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.