Gutschrift von Krankenversicherungsbeiträgen für Selbstständige
abgestimmt am
20.01.2022
Zusammenfassung
Das Gesetz senkt die Krankenversicherungsbeiträge für selbstständige Erwerbstätige mit niedrigem und mittlerem Einkommen durch eine gestaffelte Gutschrift und lässt den Bund die Differenz zum regulären Beitragssatz übernehmen.
einfache MehrheitXXVII20.01.2022
Gesetz
Handel
Industrie
Steuerwesen
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Ein neuer § 27f wird eingefügt, der Selbstständigen mit einer Beitragsgrundlage bis 2 900 € eine Gutschrift von Krankenversicherungsbeiträgen gewährt.
Der Beitragssatz in § 149 Abs. 7 wird von 10 % auf 7,5 % gesenkt.
Analog zum GSVG wird im BSVG ein § 24f eingefügt, der dieselbe Gutschriftregelung für land- und forstwirtschaftliche Selbstständige vorsieht.
Die neuen Regelungen treten am 1. Juli 2022 in Kraft und gelten zunächst für das Kalenderjahr 2022 (GSVG: drittes Quartal, BSVG: zweites Quartal).
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.