Beendigung des österreichisch‑litauischen Investitionsschutzabkommens
abgestimmt am
23.02.2022
Zusammenfassung
Österreich und Litauen haben 2021 ein Abkommen geschlossen, das ihr seit 1996 geltendes Investitionsschutzabkommen beendet. Das Vorgehen folgt einem EuGH‑Urteil, das die Investor‑Staat‑Schiedsgerichtsbarkeit in EU‑Bilateralen Verträgen für unvereinbar erklärt.
einfache MehrheitXXVII23.02.2022
Andere
Wirtschaft
internationales Abkommen
Geschäftsordnung des Parlaments
Schwerpunkte
Das bilaterale Investitionsschutzabkommen von 1996 wird durch das neue Beendigungsabkommen vollständig aufgehoben.
Die bisherige Regelung, die Investitionen, die vor dem Beendigungszeitpunkt getätigt wurden, für zehn Jahre weiter schützte, wird aufgehoben und verliert jegliche Rechtswirkung.
Das Inkrafttreten des Beendigungsabkommens erfolgt am ersten Tag des ersten Monats nach gegenseitiger Bestätigung, dass beide Seiten die internen Voraussetzungen erfüllt haben (voraussichtlich Anfang 2022).
Durch die Beendigung wird Österreichs Verpflichtung zur Einhaltung der EU‑Rechtsnormen (EuGH‑Urteil C‑284/16) erfüllt und ein möglicher Rechtskonflikt vermieden.
Abkommen mit der Tschechischen Republik zur Beendigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik über die Förderung und den Schutz von Investitionen
Abkommen mit der Tschechischen Republik zur Beendigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik über die Förderung und den Schutz von Investitionen
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