Novelle zum Impfschadengesetz – Verweis auf COVID‑19‑Impfpflichtgesetz und Erweiterung § 17 EpiG
abgestimmt am
20.01.2022
Zusammenfassung
Der Nationalrat hat das Impfschadengesetz geändert, um COVID‑19‑Impfungen über das Impfpflichtgesetz einzubeziehen und die Haftung für Schutzimpfungen, die von Behörden angeordnet werden, zu erweitern.
einfache MehrheitXXVII20.01.2022
Gesetz
Gesundheit
Schwerpunkte
Das Impfschadengesetz wird um einen Verweis auf das COVID‑19‑Impfpflichtgesetz erweitert, sodass COVID‑19‑Impfungen automatisch unter das Impfschadengesetz fallen und Betroffene Anspruch auf Entschädigung haben.
Die Ziffernbezeichnungen in § 1 werden von Z 1‑4 zu „2.“‑„5.“ umbenannt, um die neuen Regelungen aufzunehmen.
Der Verweis auf § 17 Abs. 3 des Epidemiegesetzes wird um § 17 Abs. 4 erweitert, sodass Schutzimpfungen, die von Bezirksverwaltungsbehörden angeordnet werden, ebenfalls schadensentschädigt werden können.
Die bestehende Verordnung, die COVID‑19‑Impfungen bereits berücksichtigt, bleibt unverändert – die Novelle wirkt nur ergänzend.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.