Beendigung der Nachwirkung von Art. 11 Abs. 3 im Österreich‑Polnischen Investitionsschutzabkommen
abgestimmt am
24.03.2022
Zusammenfassung
Österreich und Polen schließen ein Beendigungsabkommen, das die Nachwirkungsklausel Art. 11 Abs. 3 ihres alten Investitionsschutzvertrags aufhebt, um das EuGH‑Urteil C‑284/16 umzusetzen.
einfache MehrheitXXVII24.03.2022
Andere
Wirtschaft
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Das Beendigungsabkommen beendet die Rechtswirkungen von Art. 11 Abs. 3 des früheren Investitionsschutzabkommens zwischen Österreich und Polen.
Der Inkrafttretenszeitpunkt ist der erste Tag des ersten Monats, nachdem beide Seiten bestätigt haben, dass ihre internen Verfahren abgeschlossen sind (voraussichtlich Anfang 2022).
Das Abkommen hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Bundeshaushalt, die Länder, Gemeinden oder Sozialversicherungsträger.
Die Maßnahme dient der Umsetzung des EuGH‑Urteils und stellt sicher, dass Österreich das Unionsrecht einhält.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.