Anpassung von Arbeitszeit‑ und Arbeitsruhegesetz an das EU‑Mobilitätspaket
abgestimmt am
24.03.2022
Zusammenfassung
Das Gesetz passt das Arbeitszeit‑ und Arbeitsruhegesetz an EU‑Regeln an: Es erweitert den Geltungsbereich auf leichtere LKW, verbietet das Schlafen im Fahrzeug, erlaubt begrenzte Verlängerungen der Lenkzeit, ersetzt das Fahrtenbuch durch digitale Lenkprotokolle und führt Aufzeichnungspflichten für jugendliche Fahrer*innen ein.
einfache MehrheitXXVII24.03.2022
Gesetz
Arbeitsrecht
junger Mensch
Schwerpunkte
Der Geltungsbereich der EU‑Lenkzeit‑Verordnung wird auf Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 2,5 t ausgeweitet (statt bisher 3,5 t).
Entlohnung von Fahrer*innen darf nicht nach zurückgelegter Strecke, Schnelligkeit der Auslieferung oder Menge der beförderten Güter erfolgen, sofern die Vergütung die Verkehrssicherheit nicht gefährdet.
Unter außergewöhnlichen Umständen dürfen Fahrer*innen die tägliche Lenkzeit um bis zu einer Stunde bzw. die wöchentliche Lenkzeit um bis zu zwei Stunden überschreiten, wenn vorher eine ununterbrochene Pause von mindestens 30 Minuten eingelegt wurde.
Fahrzeuge mit analogem oder digitalem Kontrollgerät müssen die EU‑Vorschriften zu Kontrollgeräten, Schaublättern und Fahrerkarte einhalten; fehlt ein Gerät, ist ein Lenkprotokoll zu führen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.