Umsetzung der Sozialversicherungsvereinbarung Österreich‑Québec
abgestimmt am
24.03.2022
Zusammenfassung
Das Bundesgesetz setzt die deutsch‑französische Sozialversicherungsvereinbarung zwischen Österreich und Québec in nationales Recht um, regelt die Anwendung, Gleichbehandlung, Zusammenrechnung von Versicherungszeiten, Entsendungen, Unfall‑ und Pensionsleistungen sowie den Informations‑ und Datenschutz.
einfache MehrheitXXVII24.03.2022
Gesetz
soziale Sicherheit
Altersversorgungssystem
Internationale Beziehungen
Schwerpunkte
Die Vereinbarung wird von den zuständigen Behörden beider Länder angewendet; Leistungen können ab dem in Artikel 32 genannten Datum geltend gemacht werden.
Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ist verantwortlich für die Umsetzung der Vereinbarung.
Die bisherigen Gesetze BGBl. Nr. 551/1993 und 333/1996 verlieren mit Inkrafttreten dieses Gesetzes ihre Gültigkeit, außer für Bestimmungen, die die Rechtsgrundlage der Vereinbarung bilden.
Versicherungszeiten aus Österreich und Québec werden zusammengezählt, um Renten‑ und Invaliditätsansprüche zu prüfen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.