Änderung des Digitalisierungsfördergesetzes – erweiterte Begünstigte & neue Befreiungen
abgestimmt am
23.03.2022
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert das Gesetz zur Finanzierung der Digitalisierung des Schulunterrichts: Er verschiebt den Meldedatum‑Stichtag, erweitert die Zielgruppe um ältere Schüler in Mehrstufenklassen und führt neue Befreiungsregelungen vom Eigenanteil für Eltern mit bestimmten Sozialleistungen ein.
einfache MehrheitXXVII23.03.2022
Gesetz
Bildung
Informatik
Organisation des Unterrichtswesens
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
Der Meldestichtag für die Angabe der Schülerzahlen wird von 15 März auf 15 April verschoben, damit die Bestellungen der digitalen Endgeräte besser geplant werden können.
Schülerinnen und Schüler der 6. bis 8. Schulstufe, die in Mehrstufenklassen lernen und noch kein digitales Endgerät erhalten haben, können im Schuljahr 2022/23 ebenfalls ein Gerät bekommen.
Eltern können auf Antrag vom Eigenanteil befreit werden, wenn eines der folgenden Kriterien erfüllt ist: (1) ein Geschwisterkind hat im Vorjahr eine Schüler‑ oder Studienbeihilfe erhalten; (2) das Haushaltseinkommen stammt aus Mindestsicherung, Sozialhilfe, Ausgleichszulage oder Notstandshilfe; (3) sie sind von Rundfunkgebühr, Ökostrompauschale, Erneuerbaren‑Ausbau‑Gesetz‑Förderungen oder Fernsprechentgelt‑Zuschüssen befreit; (4) das Kind erhält volle Obsorge nach den Jugendwohlfahrtsgesetzen.
Eltern müssen den Befreiungsantrag bis zum 1. Dezember des jeweiligen Jahres stellen; das gilt ab dem Schuljahr 2022/23.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.