Modernisierung der Bewertung von Landwirtschaft und Forstwirtschaft inkl. Klimaanpassung und Digitalisierung
abgestimmt am
23.03.2022
Zusammenfassung
Das Gesetz modernisiert die Bewertung land‑ und forstwirtschaftlicher Betriebe: 2023 wird ein Klimadaten‑Index eingeführt, 2032 folgt eine rollierende Bewertung, und die Bodenschätzung wird digitalisiert.
einfache MehrheitXXVII23.03.2022
Gesetz
Steuerwesen
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
Einführung von § 20d: Die Hauptfeststellung am 1. Jänner 2023 basiert ausschließlich auf dem Temperatur‑/Niederschlags‑Index und der Betriebsgröße; Bescheide müssen bis zum 30. September 2023 ergehen.
Einführung von § 20e: Ab dem 1. Jänner 2032 wird das bisherige § 20 durch eine rollierende Bewertung ersetzt, die bei nachhaltigen Änderungen der Ertragsbedingungen (Durchschnitt der letzten fünf Jahre) neue Einheitswerte zulässt.
Anpassung von § 35: Nur wiederkehrende Direktzahlungen, die der Einkommensunterstützung dienen, werden bei der Bewertung gesondert berücksichtigt.
Änderung von § 86 Abs. 19: Die Datenübermittlung der AMA für das Jahr 2023 muss bis zum 15. September statt bis zum 15. Oktober erfolgen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.