Einführung einer Verwaltungsstrafe für Verstöße gegen EU‑Medien‑Sanktionen
abgestimmt am
24.03.2022
Zusammenfassung
Der Nationalrat fügt dem Audiovisuelle‑Mediendienste‑Gesetz eine neue Verwaltungsübertretung ein, die bei Verstößen gegen EU‑Sanktionen im Medienbereich Geldstrafen bis zu 50 000 Euro vorsieht. Betroffen sind alle Anbieter von Kommunikations‑ und Video‑Sharing‑Diensten sowie Radio‑ und Fernsehveranstalter.
einfache MehrheitXXVII24.03.2022
Gesetz
Hörfunk
Fernsehen
Schwerpunkte
Ein neuer Verwaltungsverstoß wird eingeführt, der mit einer Geldstrafe bis zu 50 000 Euro geahndet werden kann, wenn Anbieter von Kommunikations‑ oder Video‑Sharing‑Diensten gegen unmittelbar anwendbare EU‑Sanktionen im Medienbereich verstoßen.
Betroffen sind Anbieter von Kommunikationsdiensten, Kabelnetzbetreibern, IPTV‑Anbietern, Multiplex‑Betreibern, Video‑Sharing‑Plattformen sowie Radio‑ und Fernsehveranstaltern.
Verbot der Verbreitung von Programmen wie RT (in verschiedenen Sprachen) und Sputnik sowie deren Inhalte, wenn diese über die genannten Dienste angeboten werden.
Die neue Bestimmung tritt am Tag nach ihrer Kundmachung in Kraft.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.