Beendigung des Österreich‑Lettland Investitionsschutzabkommens
abgestimmt am
24.03.2022
Zusammenfassung
Österreich und Lettland haben ein Abkommen zur Beendigung ihres bilateralen Investitionsschutzvertrags von 1994 unterzeichnet. Das Vorgehen folgt dem EuGH‑Urteil von 2018, das Investor‑Staat‑Schiedsverfahren für unvereinbar erklärt. Das neue Abkommen tritt nach Abschluss der internen Verfahren in Kraft und hebt die bisherige zehn‑Jahres‑„Sunset‑Klausel“ auf.
einfache MehrheitXXVII24.03.2022
Andere
Wirtschaft
internationales Abkommen
Geschäftsordnung des Parlaments
Schwerpunkte
Das Beendigungsabkommen beendet das bilaterale Investitionsschutzabkommen von 1994 zwischen Österreich und Lettland.
Die bisherige Regelung, dass Investitionen, die vor dem Ende des Abkommens getätigt wurden, noch zehn Jahre geschützt bleiben (Sunset‑Klausel), wird aufgehoben.
Artikel 1 des Beendigungsabkommens erklärt das alte Investitionsschutzabkommen für beendet und stellt damit die Rechtsgrundlage für die Aufhebung her.
Das Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach Erhalt der Bestätigung über abgeschlossene interne Verfahren in Kraft.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.