Erweiterung des KFG – Verbot von Tuning‑ und Lärmbelästigungs‑Verhalten
abgestimmt am
27.04.2022
Zusammenfassung
Die 40. KFG‑Novelle erweitert das Kraftfahrgesetz um neue Verbote für laute Fehlzündungen, aggressive Fahrmanöver und das Anheben von Fahrzeugen, erhöht die Höchststrafe auf 10 000 € und führt eine Mindeststrafe von 300 € ein. Bei Verstößen können Behörden das Fahrzeug bis zu 72 Stunden stilllegen.
einfache MehrheitXXVII27.04.2022
Gesetz
Straßenverkehr
Schwerpunkte
Ein neuer Satz wird in § 58 Abs. 2 eingefügt, der Fehlzündungen, laute Abblasegeräusche im Ansaugsystem und Flammen aus dem Endschalldämpfer als unzulässiges Verhalten definiert.
§ 102 Abs. 3c listet vier konkrete Verhaltensweisen (starke Beschleunigungen/Abbremsungen, nicht‑situationsbedingte Nutzung, Driften/Kreisen am Stand und das Anheben des Fahrzeugs mit hydraulischen/pneumatischen Pumpen) als unzulässig.
Die Höchststrafe für Ordnungswidrigkeiten wird von bis zu 5 000 € auf bis zu 10 000 € angehoben.
Für Verstöße gegen die neuen Verhaltensregeln wird eine Mindeststrafe von 300 € eingeführt; bei Nichtzahlung kann eine Freiheitsstrafe von 24 Stunden bis zu sechs Wochen verhängt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.