Einführung des Fachzahnarztes für Kieferorthopädie (FZA‑KFO‑G)
abgestimmt am
15.06.2022
Zusammenfassung
Das Gesetz führt den Titel „Fachzahnarzt/Fachzahnärztin für Kieferorthopädie“ ein, definiert die dafür notwendige dreijährige postgraduale Ausbildung und regelt die Anerkennung ausländischer Qualifikationen.
einfache MehrheitXXVII15.06.2022
Gesetz
Gesundheit
Schwerpunkte
Ein neuer Abschnitt 6a im Zahnärztegesetz definiert die Fachzahnärztliche Qualifikation für Kieferorthopädie (§ 42a‑c).
Personen, die die Qualifikation nach § 42a besitzen, dürfen zusätzlich zur Berufsbezeichnung „Zahnarzt/Zahnärztin“ die Bezeichnung „Fachzahnarzt/Fachzahnärztin für Kieferorthopädie“ führen.
Die Qualifikation kann durch einen dreijährigen postgradualen Vollzeit‑Universitätslehrgang (oder entsprechendes Teilzeit‑Äquivalent) erworben werden.
Für vor dem 1. September 2022 begonnene Ausbildungen, die nicht den vollen Anforderungen entsprechen, kann eine „erworbene Rechte“-Qualifikation beantragt werden (§ 42c).
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.