Anpassung von Börse‑, WAG‑ und KMG‑Gesetzen an das EU‑CMRP‑MiFID‑II‑Paket
abgestimmt am
18.05.2022
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf passt das Börse‑, Wertpapieraufsichts‑ und Kapitalmarktgesetz an die EU‑Richtlinie 2021/338 an: Er führt Positionslimits für Warenderivate ein, definiert Ausnahmen, lockert Produkt‑ und Informationspflichten und stärkt den Anlegerschutz durch eine Make‑Whole‑Klausel.
einfache MehrheitXXVII18.05.2022
Gesetz
Finanzwesen
Geld- und Kreditwesen
Schwerpunkte
Die FMA legt Positionslimits für kritische und signifikante Warenderivate fest, die mindestens 300 000 handelbare Einheiten pro Jahr umfassen.
Ausnahmen von den Positionslimits gelten für nicht‑finanzielle Stellen, für kommerzielle Gruppen, für Liquiditäts‑Transaktionen und für bestimmte Wertpapiere.
Die FMA ist zentrale zuständige Behörde für einheitliche Positionslimits bei grenzüberschreitendem Handel mit Derivaten.
Eine Make‑Whole‑Klausel wird definiert, um Anleger bei vorzeitiger Rückzahlung einer Anleihe zu schützen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.