Einführung einer GLN‑basierten Stammzahl und Aufteilung des Ergänzungsregisters
abgestimmt am
06.07.2022
Zusammenfassung
Das Gesetz ändert das E‑Government‑Gesetz, indem es ein zweistufiges Ergänzungsregister einführt und die Global Location Number (GLN) als einheitliche Stammzahl für Unternehmen und sonstige Betroffene festlegt.
einfache MehrheitXXVII06.07.2022
Gesetz
Informatik
Verwaltungsorganisation
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
Die GLN wird als einheitliche Stammzahl für Unternehmen, land‑ und forstwirtschaftliche Betriebe sowie für elektronische Gründungen eingeführt.
Das Ergänzungsregister wird in zwei getrennte Register aufgeteilt: eines für natürliche Personen (ERnP) und eines für sonstige Betroffene (ERsB).
Die GLN wird einmalig für die gesamte Dauer des Betroffenen vergeben und bleibt unverändert, auch wenn sich der Anlass der Eintragung ändert.
Im ERsB werden künftig nur noch Gebietskörperschaften, andere öffentliche Körperschaften und sonstige Betroffene eingetragen, die keine GLN erhalten können.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.