Erweiterte Kontrollen von mobilen Arbeitnehmern im Straßenverkehr
abgestimmt am
06.07.2022
Zusammenfassung
Das Gesetz erweitert das Lohn‑ und Sozialdumping‑Bekämpfungsgesetz und das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz um neue Definitionen, Melde‑ und Dokumentationspflichten für mobile Arbeitnehmer im Straßenverkehr sowie höhere Geldstrafen bei Verstößen.
einfache MehrheitXXVII06.07.2022
Gesetz
Einkommen
Arbeitsrecht
Verwaltung und Entlohnung des Personals
Schwerpunkte
Der Begriff "mobiler Arbeitnehmer" wird erweitert und präzisiert, sodass Fahrer, Begleitpersonal und auch Angestellte von Unternehmen, die hauptsächlich im Transportsektor tätig sind, erfasst werden.
§ 1a führt Ausnahmen für bilaterale Beförderungen und zusätzliche Be‑/Entladetätigkeiten ein, die nicht als Entsendung gelten.
Verkehrsunternehmer müssen jede Entsendung von mobilen Arbeitnehmern über das IMI‑System melden – spätestens zu Beginn der Entsendung und bei Änderungen unverzüglich.
Fahrer erhalten vor Beginn der Entsendung die Meldung in Papier‑ oder elektronischer Form und müssen diese während des Einsatzes bereithalten; das Amt für Betrugsbekämpfung kann bei Kontrollen Einsicht verlangen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.