Einbindung von Nachhaltigkeitsfaktoren in das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018
abgestimmt am
07.07.2022
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018, um Nachhaltigkeitsfaktoren in die Produktüberwachungspflichten aufzunehmen. Finanzinstitute müssen künftig Zielmärkte, Kundenbedürfnisse und Nachhaltigkeitsziele detailliert prüfen und regelmäßig aktualisieren.
einfache MehrheitXXVII07.07.2022
Gesetz
Finanzwesen
Geld- und Kreditwesen
Schwerpunkte
Der Begriff „Nachhaltigkeitsfaktoren“ wird definiert und bezieht sich auf die Definition aus der EU‑Verordnung (EU) 2019/2088.
Der Konzepteur muss den potenziellen Zielmarkt und die Kundengruppen bestimmen, wobei Nachhaltigkeitsziele mit einbezogen werden, sofern das FinanzinstrumentNachhaltigkeitsfaktoren enthält.
Bei der Prüfung, ob ein Finanzinstrument zum Zielmarkt passt, werden das Risiko‑/Ertragsprofil, die Nachhaltigkeitsfaktoren und die Kundenvorteile berücksichtigt.
Nachhaltigkeitsfaktoren müssen transparent beschrieben werden, damit Vertreiber die Informationen an Kunden weitergeben können.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.