Finanzielle Unterstützung für administratives und psychosoziales Schulpersonal sowie höhere Kindergarten‑Zweckzuschüsse
abgestimmt am
08.07.2022
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf erweitert das Finanzausgleichsgesetz und das Bildungsinvestitionsgesetz, um Bundesmittel für administrative Assistenz und Schulsozialarbeit an allgemein bildenden Pflichtschulen bereitzustellen und die Zweckzuschüsse für Kindergärten zu erhöhen.
einfache MehrheitXXVII08.07.2022
Gesetz
Bildung
Finanzausgleich
Organisation des Unterrichtswesens
Schwerpunkte
Der Bund übernimmt ab 1. September 2023 66,67 % der Kosten für administrative Assistenz an allgemein bildenden Pflichtschulen, höchstens jedoch 15 Mio. € pro Schuljahr.
Der Bund übernimmt ab 1. September 2022 50 % der Kosten für Schulsozialarbeit an allgemein bildenden Pflichtschulen, höchstens jedoch 7 Mio. € pro Schuljahr.
Der Zweckzuschuss für Kindergärten wird von 125 Mio. € (2018/19) auf bis zu 200 Mio. € pro Jahr (2022/23‑2026/27) erhöht.
Die Restmittel des Bildungsinvestitionsgesetzes können bis 2024 weiterverwendet werden; 20 % der nicht ausgegebenen Mittel werden ab 2023 übertragen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.