Vereinbarung zur Förderung der Elementarpädagogik 2022‑27
abgestimmt am
08.07.2022
Zusammenfassung
Die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern fördert von 2022 bis 2027 den Ausbau von Kindertagesplätzen, VIF‑konforme Öffnungszeiten und die frühe sprachliche Förderung. Der Bund stellt jährlich 200 Mio. € Zweckzuschüsse bereit, die Länder ergänzen mit 52,5 % Eigenanteil.
einfache MehrheitXXVII08.07.2022
Andere
Föderalismus
vorschulische Erziehung
Schwerpunkte
Ausbau von Betreuungsplätzen für unter Dreijährige und Einführung VIF‑konformer Öffnungszeiten für Drei‑ bis Sechsjährige, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu stärken.
Intensivierung der frühen sprachlichen Förderung ab dem vierten Lebensjahr, mit dem Ziel einer Wirkungskennzahl von mindestens 30 % pro Jahr und 40 % langfristig.
Jährlicher Bundeszweckzuschuss von 200 Mio. €; davon 80 Mio. € für die Besuchspflicht, mindestens 51 % für den Ausbau des Betreuungsangebots und mindestens 19 % für die Sprachförderung.
Beitragsfreier Besuch im letzten Kindergartenjahr (20 Stunden pro Woche) für alle fünfjährigen Kinder, um Chancengleichheit zu sichern.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.