Erweiterung des EU‑USA‑Luftverkehrsabkommens auf Island und Norwegen
abgestimmt am
22.04.2020
Zusammenfassung
Das Abkommen erweitert das EU‑USA‑Luftverkehrsabkommen auf Island und Norwegen, überträgt ihnen dieselben Rechte und Pflichten wie den EU‑Mitgliedstaaten und regelt Inkrafttreten, vorläufige Anwendung sowie Kündigungsmodalitäten.
einfache MehrheitXXVII22.04.2020
Andere
Luftverkehr
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Der Begriff „Partei“ umfasst die USA, die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten, Island und Norwegen.
Die Bestimmungen des EU‑USA‑Luftverkehrsabkommens gelten für alle vier Parteien, wobei Island und Norwegen die gleichen Rechte und Pflichten wie EU‑Mitgliedstaaten erhalten.
Jede Partei kann das Abkommen oder seine vorläufige Anwendung per schriftlicher diplomatischer Notiz kündigen; das Ende tritt ein Jahr nach der Mitteilung zum Ende der IATA‑Flugplanperiode ein.
Das Abkommen und alle Änderungen werden beim Generalsekretariat des Rates der EU bei der ICAO registriert.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.