Erweiterung des Freiwilligengesetzes für COVID‑19‑Notfälle und Einmalzuwendung von 600 000 €
Zusammenfassung
Das Freiwilligengesetz wird um einen neuen Absatz erweitert, der Notfallzuwendungen aus dem Anerkennungsfonds erlaubt, und um eine einmalige COVID‑19‑Zuwendung von 600 000 € für Freiwilligenorganisationen.
2/3 MehrheitXXVII13.05.2020
Gesetz
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Gesetzgebungsverfahren
Schwerpunkte
Ein neuer Absatz (Abs. 1a) im § 36 erlaubt Zuwendungen aus dem Anerkennungsfonds auch bei Elementarereignissen, Unglücksfällen und außergewöhnlichen Notständen.
Einmalige Zuwendung von 600 000 € aus dem COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds wird für pandemiebedingte Ausgaben bereitgestellt.
Im § 41 wird das Satzzeichen hinter Z 2 von einem Punkt in ein Semikolon geändert, um die neue Ziffer (Z 3) aufzunehmen.
Die neuen Regelungen treten mit dem Tag nach ihrer Kundmachung in Kraft, also unmittelbar nach Veröffentlichung.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.