Einführung des arbeitsmedizinischen Fachdienstes zur Sicherstellung der betrieblichen Gesundheitsvorsorge
abgestimmt am
06.07.2022
Zusammenfassung
Das Gesetz schafft den arbeitsmedizinischen Fachdienst als neue Fachkraft im Arbeitsschutz, definiert deren Qualifikation und Aufgaben und integriert ihn in mehrere bestehende Gesetze. Ziel ist, den Mangel an Arbeitsmediziner*innen zu kompensieren und die betriebliche Gesundheitsvorsorge sicherzustellen.
einfache MehrheitXXVII06.07.2022
Gesetz
Gesundheit
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
Ein neuer Paragraph § 82c definiert den arbeitsmedizinischen Fachdienst, legt Qualifikationen (mindestens 2‑jährige Berufserfahrung + 208‑Stunden‑Ausbildung) und Aufgaben (unter Leitung einer Arbeitsmedizinerin) fest.
In § 11 Abs. 5 wird ergänzt, dass bei der Benennung zuständiger Personen auch die mögliche Beiziehung eines arbeitsmedizinischen Fachdienstes zu berücksichtigen ist.
Für Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten, die nur Büroarbeitsplätze haben, muss die erste Begehung durch eine Arbeitsmedizinerin/einen Arbeitsmediziner erfolgen; weitere Begehungen können vom Fachdienst durchgeführt werden.
Die gleichen Regelungen wie in § 77a gelten für Präventionszentren, die ebenfalls den Fachdienst bei Begehungen von kleinen Betrieben einsetzen dürfen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.