Das Abkommen regelt die gegenseitige Anerkennung von Versicherungszeiten, Gleichbehandlung von Staatsangehörigen und die Zahlung von Sozialleistungen im Ausland zwischen Österreich und Brasilien.
einfache MehrheitXXVII07.07.2022
Andere
soziale Sicherheit
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Das Abkommen ermöglicht die Gesamtrechnung von Versicherungszeiten aus beiden Ländern, um Renten‑ und Invaliditätsansprüche zu ermitteln.
Staatsangehörige des anderen Staates erhalten bei Anwendung der jeweiligen Rechtsvorschriften die gleiche Behandlung wie einheimische Bürger, inklusive Flüchtlinge und Staatenlose.
Entsandte Arbeitnehmer bleiben bis zu 60 Monaten nach dem Recht des Heimatstaates versichert; danach muss ein Jahr vergehen, bevor sie erneut entsandt werden können.
Leistungen dürfen nicht gekürzt werden, weil der Empfänger im anderen Vertragsstaat lebt; Ausnahmen gelten nur für Kaufkraftausgleich und Einmalzahlungen in Österreich.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.