Umsetzung der EU‑Richtlinie 2019/1936 im Bundesstraßengesetz
abgestimmt am
06.07.2022
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Bundesstraßengesetz und das Straßentunnel‑Sicherheitsgesetz, um die EU‑Richtlinie 2019/1936 umzusetzen. Er führt eine netzweite Straßenverkehrssicherheitsbewertung ein, definiert einfache und gezielte Sicherheitsüberprüfungen und erweitert die Ausbildung von Gutachtern, wobei ungeschützte Verkehrsteilnehmer stärker berücksichtigt werden.
einfache MehrheitXXVII06.07.2022
Gesetz
Straßenverkehr
Schwerpunkte
Ein neues Instrument – die netzweite Straßenverkehrssicherheitsbewertung – wird eingeführt, um das Risiko von Unfällen und deren Schweregrad zu bewerten.
Der Bund muss mindestens alle fünf Jahre das gesamte Bundesstraßennetz netzweite bewerten und die Ergebnisse veröffentlichen.
Es werden einfache jährliche und gezielte (ehemals vertiefte) Straßenverkehrssicherheitsüberprüfungen definiert; letztere finden mindestens alle zehn Jahre statt, bei Neubau innerhalb von drei Jahren nach Freigabe.
Die Zertifizierung von Straßenverkehrssicherheitsgutachtern wird erweitert, wobei der Schutz ungeschützter Verkehrsteilnehmer berücksichtigt wird.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.