Bundesgesetz zum Zweckzuschuss von 500 Mio. € für Landesinvestitionen 2022
abgestimmt am
07.07.2022
Zusammenfassung
Das Bundesgesetz gewährt 2022 einen einmaligen Zweckzuschuss von 500 Mio. € an die österreichischen Länder für Investitionen in grüne, digitale und soziale Projekte sowie klimaschonenden Verkehr.
einfache MehrheitXXVII07.07.2022
Gesetz
Gliedstaat
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Der Bund stellt den Ländern im Jahr 2022 einen einmaligen Zweckzuschuss von 500 Mio. € bereit.
Der Zuschuss ist zweckgebunden für Investitionen in grünen Wandel, digitalen Wandel, Wirtschaft, Soziales, Gesundheit, Pflege, Bildung (mit Fokus auf Kinderbetreuung) sowie klimaschonenden Verkehr.
Im Rahmen des klimaschonenden Verkehrs können die Mittel für öffentlichen Nahverkehr, Ladeinfrastruktur mit erneuerbarem Strom und den Ausbau von Rad‑ und Fußwegen verwendet werden.
Die Auszahlung des Zweckzuschusses erfolgt bis zum 31. Juli 2022; die Verteilung nach Bundesländern richtet sich nach deren Anteilen am EU‑Beitrag.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.