Gebührenbefreiung und Datenregelungen für befristete Lenkberechtigungen
abgestimmt am
06.07.2022
Zusammenfassung
Die Novelle des Führerscheingesetzes befreit Personen mit befristeter Lenkberechtigung von Stempel‑ und Verwaltungsgebühren, erlaubt die Antragstellung bei jeder Behörde und verlängert die Datenaufbewahrung bei Fahrschulen auf 18 Monate. Sie tritt am 1. August 2022 in Kraft und reduziert die jährlichen Einnahmen um rund 742 000 €.
einfache MehrheitXXVII06.07.2022
Gesetz
Straßenverkehr
Schwerpunkte
Personen mit befristeter Lenkberechtigung, die ein ärztliches Gutachten benötigen, erhalten eine Befreiung von Stempel‑ und Verwaltungsgebühren; sie zahlen jedoch einen festzulegenden Kostenersatz an die zuständige Gebietskörperschaft.
Der Antragsteller kann den Verlängerungsantrag bei jeder Behörde im Bundesgebiet einreichen; die gewählte Behörde entscheidet über den Antrag.
Fahrschulen müssen Prüfungsdaten bis zu 18 Monate nach der theoretischen Fahrprüfung aufbewahren und danach automatisiert löschen.
Physische Löschung von Registerdaten muss spätestens ein Jahr nach der logischen Löschung erfolgen; die Regel gilt auch rückwirkend für Anträge, die vor dem 1. August 2022 gestellt wurden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.