Finanzierung von Hochwasserschutz an der Donau (2022‑2030)
abgestimmt am
06.07.2022
Zusammenfassung
Die Vereinbarung regelt die Finanzierung von Hochwasserschutzprojekten an der Donau von 2022‑2030. Der Bund trägt 50 % der Kosten, die Länder 30 % und die Antragsteller 20 %.
einfache MehrheitXXVII06.07.2022
Andere
Wasserbau
Föderalismus
Schwerpunkte
Die Vereinbarung legt fest, dass 13 Hochwasserschutzprojekte an der Donau von 2022 bis 2030 finanziert werden.
Die Finanzierung erfolgt über nicht rückzahlbare Beiträge nach dem Wasserbautenförderungsgesetz.
Der Bund übernimmt 50 % der Gesamtkosten (ca. 111 Mio €), die Länder 30 % und die Antragsteller 20 %.
Eine Verlängerung der Laufzeit über 2030 hinaus ist nur mit Zustimmung aller Parteien und ohne zusätzliche Bundesmittel zulässig.
3. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau
3. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.