Zusatzvereinbarung zur Finanzierung von Hochwasserschutzprojekten an der Donau
abgestimmt am
06.07.2022
Zusammenfassung
Die Zusatzvereinbarung ermöglicht die Finanzierung noch nicht begonnener Hochwasserschutzprojekte an der Donau mit Restmitteln der 3. Vereinbarung und legt ein Gesamtbudget von € 222 Mio. fest.
einfache MehrheitXXVII06.07.2022
Andere
Wasserbau
Föderalismus
Schwerpunkte
Die Zusatzvereinbarung erlaubt die Finanzierung von Hochwasserschutzprojekten, die bis zum 30. Juni 2021 noch nicht begonnen wurden, mit Restmitteln der 3. Vereinbarung.
Das Gesamtbudget für die Hochwasserschutzmaßnahmen beträgt etwa € 222 Mio.; der Bund trägt 50 %, die Länder 30 % und die Gemeinden 20 %.
Alle Förderungen erfolgen nach dem Wasserbautenförderungsgesetz 1985 und den allgemeinen Rahmenrichtlinien für Bundesmittel‑Förderungen von 2014.
Weitere Zusatzvereinbarungen für Kostenüberschreitungen der 2. und 3. Vereinbarung sind ausdrücklich ausgeschlossen.
3. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau
3. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau
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