Erweiterung von Nachhaltigkeits‑ und PRIIP‑Vorschriften im Investmentfondsrecht
abgestimmt am
07.07.2022
Zusammenfassung
Das Gesetz ändert das Investmentfondsgesetz 2011, das AIF‑Manager‑Gesetz und das Immobilien‑Investmentfondsgesetz, um Nachhaltigkeitsrisiken stärker zu berücksichtigen, Basisinformationsblätter nach der PRIIP‑Verordnung einzuführen und zahlreiche EU‑Verweise zu aktualisieren.
einfache MehrheitXXVII07.07.2022
Gesetz
Finanzwesen
Geld- und Kreditwesen
Schwerpunkte
Ein Verweis auf § 134 wird nach dem Wort „ein eigenes KID“ eingefügt, sodass das KID künftig auf die Vorgaben des § 134 Bezug nimmt.
Es werden die Begriffe „Nachhaltigkeitsrisiko“ und „Nachhaltigkeitsfaktoren“ definiert und an Art. 2 Nr. 22 bzw. 24 der EU‑Verordnung 2019/2088 angelehnt.
Verwaltungsgesellschaften müssen künftig Ressourcen und Fachkenntnisse bereitstellen, um Nachhaltigkeitsrisiken wirksam zu berücksichtigen.
Liegt ein Basisinformationsblatt nach der PRIIP‑Verordnung vor, entfällt die Pflicht zur Erstellung eines separaten Kundeninformationsdokuments.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.