Informationsweiterverwendungsgesetz 2022 – Rahmen für offene Daten und Weiterverwendung
abgestimmt am
06.07.2022
Zusammenfassung
Das IWG 2022 regelt, wann und wie Dokumente öffentlicher Stellen, öffentlicher Unternehmen und Forschungsdaten weiterverwendet werden dürfen. Es definiert den Geltungsbereich, legt Ausnahmen fest und bestimmt Verfahren für Anträge, Entgelte und Transparenz.
einfache MehrheitXXVII06.07.2022
Gesetz
Informatik
Öffentlicher Sektor
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
Ziel des Gesetzes ist die Förderung offener Daten und die Erleichterung der Weiterverwendung von Dokumenten aus öffentlichen Stellen, Unternehmen und Forschungsdaten.
Ausgenommen vom Geltungsbereich sind Dokumente, die nicht oder nur eingeschränkt zugänglich sind (z. B. wegen nationaler Sicherheit, Geschäftsgeheimnissen oder personenbezogener Daten).
Öffentliche Stellen müssen die Weiterverwendung von Dokumenten gemäß §§ 7‑13 ermöglichen; Bibliotheken und Museen sind nur dann verpflichtet, wenn sie selbst Rechte am Dokument besitzen.
Anträge auf Weiterverwendung sind schriftlich zu stellen; die Behörde muss innerhalb von vier Wochen (bzw. bei komplexen Anträgen bis acht Wochen) entscheiden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.