Zusatzabkommen EU‑USA‑Luftverkehr mit Island & Norwegen
abgestimmt am
22.04.2020
Zusammenfassung
Das Zusatzabkommen regelt die Zusammenarbeit zwischen EU, Island und Norwegen im EU‑USA‑Luftverkehrsabkommen, insbesondere Notifizierungen, Aussetzung von Verkehrsrechten, den Gemeinsamen Ausschuss, Schiedsverfahren, Informationsaustausch und staatliche Beihilfen.
einfache MehrheitXXVII22.04.2020
Andere
Luftverkehr
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Die EU muss Island und Norwegen sofort informieren, wenn sie das Hauptabkommen kündigen oder die vorläufige Anwendung beenden wollen.
Entscheidungen über die Aussetzung von Verkehrsrechten werden vom Rat im Namen der EU und gemeinsam mit Island und Norwegen getroffen.
Island und Norwegen nehmen am Gemeinsamen Ausschuss teil, wobei die EU‑Kommission ihre Position vertritt, außer in Bereichen, die ausschließlich den Mitgliedstaaten gehören.
Die EU‑Kommission vertritt alle Parteien in Schiedsverfahren und sorgt dafür, dass Island und Norwegen in die Vorbereitung einbezogen werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.