Datenweitergabe, Ausweise und Qualitätssicherung im Zahnärzte‑Gesetz
abgestimmt am
12.10.2022
Zusammenfassung
Das Gesetz ändert das Zahnärzte‑ und Zahnärztekammergesetz: Es führt eine Datenweitergabe an Landesregierungen ein, regelt die Ausstellung von Zahnärzteausweisen und stärkt die Qualitätssicherung durch eine unabhängige Einrichtung.
einfache MehrheitXXVII12.10.2022
Gesetz
Gesundheit
Schwerpunkte
Die Zahnärztekammer muss Daten aus der Zahnärzteliste an die Landesregierungen und Landesgesundheitsfonds übermitteln, damit diese regionale Gesundheits‑ und Versorgungspläne erstellen können.
Jeder Zahnärztin bzw. jedem Zahnarzt wird ein Lichtbild‑Berufsausweis (Zahnärzteausweis) ausgestellt, der die Berechtigung zur Berufsausübung bestätigt.
Die Qualitätssicherung der zahnärztlichen Versorgung wird von einer unabhängigen Einrichtung durchgeführt, die von der Zahnärztekammer beauftragt wird und höchstens zehn Jahre befristet ist.
Bestimmte Bestimmungen des Gesetzes (z. B. § 22 Abs. 3) verlieren am 30. Juni 2026 ihre Gültigkeit.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.