Änderung von MING, ETG, UWG und GewO – Stärkung der Marktüberwachung
abgestimmt am
12.10.2022
Zusammenfassung
Die Vorlage ändert MING, ETG, UWG und GewO: Sie ersetzt alte Ministerbezeichnungen, aktualisiert die EU‑Verordnungsreferenz auf Verordnung (EU) 2019/1020, stärkt die Marktüberwachung durch das Bundesamt für Eich‑ und Vermessungswesen, führt Kosten‑ und RAPEX‑Regelungen ein und sieht nach drei Jahren eine Evaluierung vor.
einfache MehrheitXXVII12.10.2022
Gesetz
Handel
Industrie
Elektrizitätsindustrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Alle Verweise auf den ehemaligen Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft werden durch die Bezeichnung „Bundesministerin bzw. Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft“ ersetzt.
Die alte EU‑Verordnung (EG) Nr. 765/2008 wird durch die neue Verordnung (EU) 2019/1020 ersetzt, wodurch die Rechtsgrundlage für Marktüberwachung aktualisiert wird.
Das Bundesamt für Eich‑ und Vermessungswesen wird zur zentralen Marktüberwachungsbehörde ausgebaut; es kann Daten erheben, Proben nehmen, Unternehmen Kosten auferlegen und bei Bedarf die Telekom‑Control‑Kommission einschalten.
Bei Nicht‑Konformität können Kosten bis zu 2 000 € (indexiert) vom Wirtschaftsteilnehmer verlangt werden; überschüssige Einnahmen fließen an die Rundfunk‑ und Telekom‑Regulierungs‑GmbH.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.