Anpassung des Maß‑ und Eichgesetzes an EU‑Marktüberwachung 2019/1020
abgestimmt am
12.10.2022
Zusammenfassung
Das Gesetz ändert das Maß‑ und Eichgesetz, um es an die EU‑Marktüberwachungsverordnung 2019/1020 anzupassen. Es richtet eine zentrale Verbindungsstelle im BEV ein, stärkt die Zusammenarbeit mit Zoll und Telekom‑Control‑Kommission und schafft eine Zertifizierungsstelle für Atemschutzmasken.
einfache MehrheitXXVII12.10.2022
Gesetz
Maße und Gewichte
Schwerpunkte
Die Wortfolge „Digitalisierung und Wirtschaftsstandort“ wird in allen genannten Paragraphen durch „Arbeit und Wirtschaft“ ersetzt, um die Zuständigkeit klarer zu benennen.
Ein neuer § 53a richtet das Bundesamt für Eich‑ und Vermessungswesen (BEV) als zentrale Verbindungsstelle ein, die nationale Marktüberwachungsstrategie koordiniert und Österreich im EU‑Netzwerk vertritt.
Ein § 62b schafft im BEV eine Zertifizierungsstelle, die neben Waagen und Messgeräten auch persönliche Schutzausrüstungen (z. B. Atemschutzmasken) nach EU‑Verordnung 2016/425 zertifiziert.
Die Kosten für Verfahren vor der Telekom‑Control‑Kommission werden mit 2 000 EUR festgelegt; bei Unmöglichkeit der Kostenerhebung übernimmt der Bundeshaushalt die Zahlung.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.