Buchpreisbindungsgesetz 2023 – Mindestpreise für Bücher, E‑Books und Musikalien
abgestimmt am
18.11.2022
Zusammenfassung
Das Buchpreisbindungsgesetz 2023 legt Mindestpreise für Bücher, E‑Books und Musikalien fest, um das Kulturgut Buch zu schützen und ein breites Angebot zu sichern. Verleger und Importeure bestimmen die Preise, Letztverkäufer dürfen sie höchstens um 5 % unterschreiten, mit klar definierten Ausnahmen.
einfache MehrheitXXVII18.11.2022
Gesetz
Kunst
Preis
Kulturpolitik
Schwerpunkte
Das Gesetz schützt Bücher als Kulturgut und soll ein breites, qualitativ hochwertiges Angebot zu angemessenen Preisen sichern.
Verlegerinnen/Verleger und Importeurinnen/Importeure müssen für jedes Buch, E‑Book oder Musikalie einen Mindestpreis festlegen und diesen in einer öffentlich zugänglichen Referenzdatenbank veröffentlichen.
Letztverkäuferinnen/Letztverkäufer dürfen den Mindestpreis höchstens um 5 % unterschreiten; bei älteren Preisen (älter als 24 Monate) und langer Lieferzeit (über 6 Monate) ist ein Lagerabverkauf möglich, wenn er deutlich gekennzeichnet wird.
Ausnahmen vom Mindestpreis: Bibliotheken (max. 10 % Rabatt), Hochschulen (max. 20 % bei vorhandenem Hörerscheinpreis), Mängelexemplare im handelsüblichen Ausmaß sowie interne Rabatte für Verleger, Importeuren, Buchhändler und Autoren für deren Eigenbedarf.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.