Fachstelle‑Normungsbeteiligung‑Gesetz (FNBG) – Vertretung von Verbraucher‑ und Behinderteninteressen in der Normung
abgestimmt am
14.12.2022
Zusammenfassung
Das Fachstelle‑Normungsbeteiligung‑Gesetz richtet eine neue Bundesanstalt ein, die die Interessen von Verbraucherinnen und Menschen mit Behinderungen in der Normung vertritt, und stellt dafür jährliche Mittel bis zu 400 000 € bereit.
einfache MehrheitXXVII14.12.2022
Gesetz
Handel
Industrie
Maße und Gewichte
Mensch mit Behinderung
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Eine neue Bundesanstalt namens FachstelleNormungsbeteiligung wird geschaffen, um die Interessen von Verbraucherinnen und Menschen mit Behinderungen in der Normung zu vertreten.
Die Fachstelle soll aktiv an Normungsgremien teilnehmen, Positionspapiere erstellen, Kontakte zu NGOs und dem Behindertenrat pflegen und jährlich ein Arbeits‑ und Finanzprogramm vorlegen.
Der Leiter der Fachstelle wird vom Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz für maximal fünf Jahre bestellt; eine Wiederbestellung ist möglich.
Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz überwacht die Fachstelle, kann Informationen anfordern und lässt die Tätigkeit alle drei Jahre evaluieren – die erste Evaluation erfolgt 2026.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.