Bundesgesetz über die Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen (WPFG)
abgestimmt am
13.12.2022
Zusammenfassung
Das WPFG schafft ein umfassendes Aufsichtsregime für Wertpapierfirmen, legt Kapital‑ und Risikomanagement‑Vorgaben fest und stärkt den Anlegerschutz durch strengere Governance‑ und Meldepflichten.
einfache MehrheitXXVII13.12.2022
Gesetz
Finanzwesen
Geld- und Kreditwesen
Schwerpunkte
Das Gesetz definiert den Anwendungsbereich und zentrale Begriffe für Wertpapierfirmen, die in Österreich tätig sind.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) ist die zuständige Aufsichtsbehörde und kann Vor‑Ort‑Prüfungen sowie Informationsanforderungen durchführen.
Wertpapierfirmen müssen ein Mindest‑Anfangskapital von mindestens 75 000 € bis 750 000 € halten, abhängig vom Geschäftsgegenstand.
Interne Kapital‑ und Liquiditätsanforderungen werden festgelegt; kleine, nicht‑verflochtene Firmen können von einigen Vorgaben ausgenommen werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.