Ermächtigung zur Vorbelastung von 56,7 Mrd. € für Schieneninfrastruktur (2023‑2028)
abgestimmt am
15.11.2022
Zusammenfassung
Der Nationalrat ermächtigt das Klimaministerium gemeinsam mit dem Finanzminister, Vorbelastungen bis zu 56,726 Mrd. € für die Schieneninfrastruktur der Jahre 2023‑2028 zu begründen, um den Betrieb, die Instandhaltung und den Ausbau sicherzustellen.
einfache MehrheitXXVII15.11.2022
Gesetz
Schienentransport
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Ermächtigung zur Aufnahme von Vorbelastungen bis zu 56,726 Mrd. € für die Finanzjahre 2023‑2028, um die Finanzierung von Schienenbetrieb, Instandhaltung und Investitionen sicherzustellen.
Die Vorbelastungen dürfen nur dann begründet werden, wenn die jährlichen Ausgaben die festgelegte Obergrenze von 10 % der Budgetobergrenze überschreiten – hier also zwingend erforderlich.
Die Vorbelastungen werden im Detailbudget 41.02.02 (Schiene) erfasst, sodass sie im Haushaltsverrechnungssystem transparent nachverfolgt werden können.
Durch die Ermächtigung können die notwendigen sechs‑jährigen Zuschussverträge nach § 42 Abs. 1 und 2 abgeschlossen werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.