Wehrrechtsänderungsgesetz 2023 – Personalgewinnung, höhere Vergütungen und erweiterte Wohnkostenbeihilfe
abgestimmt am
15.12.2022
Zusammenfassung
Das WRÄG 2023 ändert das Wehr‑, Disziplinar‑ und Gebührengesetz: Es führt eine freiwillige Eignungsprüfung ein, erhöht Grundvergütung und Prämien sowie die Wohnkostenbeihilfe und tritt am 1. Jänner 2023 in Kraft.
einfache MehrheitXXVII15.12.2022
Gesetz
Verteidigung
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
Der Begriff „Jahres“ wird durch „Monats“ ersetzt, sodass die Frist für bestimmte Meldungen nun monatlich gilt.
Personen, die mindestens sechs Monate Grund- oder Ausbildungswehrdienst geleistet haben, können freiwillig einer Eignungsprüfung unterzogen werden; das Ergebnis wird innerhalb von sechs Wochen schriftlich mitgeteilt.
Im Senatsverfahren bei Disziplinarverfahren sollen künftig je ein Offizier bzw. Unteroffizier als zusätzliche Mitglieder des Senats mitwirken.
Der Senatsvorsitzende gibt seine Stimme zuletzt ab, um klare Entscheidungsreihenfolge zu gewährleisten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.