Zusammenfassung
Das Erneuerbare‑Wärme‑Gesetz legt fest, dass ab 2023 keine neuen Heizungen mehr mit fossilen Brennstoffen gebaut werden dürfen und bestehende Anlagen schrittweise bis spätestens 2035 / 2040 stillgelegt werden müssen. Eigentümer müssen neue Anlagen melden und erhalten Förderungen, um den Umstieg auf erneuerbare Energie oder Fernwärme zu ermöglichen.einfache Mehrheit XXVII 15.11.2022
Gesetz
Umwelt
Energie
Schwerpunkte
- Ab dem 1. Januar 2023 dürfen in Neubauten keine neuen Heizungsanlagen mehr eingebaut werden, die mit flüssigen oder festen fossilen Brennstoffen bzw. fossilem Flüssiggas betrieben werden können.
- Bestehende zentrale und dezentrale Heizungen, die mit flüssigen oder festen fossilen Brennstoffen betrieben werden, müssen bis zum 30. Juni 2035 stillgelegt werden; gasförmige Anlagen haben bis zum 30. Juni 2040 Zeit.
- Zentrale Heizungsanlagen, die mit flüssigen oder festen fossilen Brennstoffen betrieben werden, müssen ab dem 1. Juli 2025 nach einem stufenweisen Zeitplan stillgelegt werden – das genaue Jahr richtet sich nach dem Baujahr der Anlage (z. B. Anlagen bis 1980 bereits 2025).
- Für dezentrale Anlagen, die mit flüssigen oder festen fossilen Brennstoffen betrieben werden, gilt ein Umstellungsgebot bis zum 30. Juni 2035; für gasförmige Anlagen gilt bis zum 30. Juni 2040, sofern das Gebäude in einem Fernwärme‑Ausbaugebiet liegt.
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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