Änderung des AMA‑Gesetzes – Einführung eines allgemeinen Flächenbeitrags und neuer Beitragssätze
abgestimmt am
13.12.2022
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert das AMA‑Gesetz: Er ersetzt die Ministerbezeichnung, führt neue Definitionen ein, legt feste Beitragssätze für Milch, Tiere, Gemüse, Obst und Flächen fest und erweitert die Beitragspflicht auf fast alle landwirtschaftlichen Betriebe.
einfache MehrheitXXVII13.12.2022
Gesetz
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
Ein neuer Zweck wird eingeführt: Verbesserung der Kommunikation der von der Land‑ und Lebensmittelwirtschaft erbrachten Leistungen.
Umfangreiche neue Begriffsbestimmungen (Milch, Milchübernehmer, Schlachtgeflügel, Legehennen, etc.) schaffen Klarheit für die Beitragspflicht.
Feste Beitragssätze pro Einheit werden festgelegt (z. B. 2,20 €/t für Milch, 5 €/ha für extensiv genutzte Flächen).
Neue Meldefristen: Quartalsmeldungen für Legehennen (1. Jänner, 1. April, 1. Juli, 1. Oktober) und 15. November für Flächen‑ und Produktbeiträge.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.