Einspruch Österreichs gegen Pakistans Beitritt zum Haager Beglaubigungsübereinkommen
abgestimmt am
30.03.2023
Zusammenfassung
Österreich will bis zum 8. Januar 2023 Einspruch gegen Pakistans Beitritt zum Haager Apostille‑Übereinkommen erheben, weil die Urkundensicherheit dort als mangelhaft gilt und das Risiko gefälschter Dokumente besteht.
einfache MehrheitXXVII30.03.2023
Andere
Gerichtswesen
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Österreich muss bis zum 8. Januar 2023 Einspruch beim Depositarstaat (Niederlande) einreichen, damit die Apostille‑Regelung zwischen Österreich und Pakistan nicht wirksam wird.
Der Einspruch soll verhindern, dass österreichische Behörden pakistanische Urkunden mit Apostille ohne weitere inhaltliche Prüfung akzeptieren.
Die Maßnahme hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Bundeshaushalt, die Länder, Gemeinden oder Sozialversicherungsträger.
Der Vorbehalt beruht auf Bedenken hinsichtlich der Urkundensicherheit und möglicher Korruption im pakistanischen Dokumentenwesen.
Einspruch der Republik Österreich gegen den Beitritt der Islamischen Republik Pakistan zum Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung
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