Genehmigung des UNESCO‑Menschenrechtszentrums in Graz
abgestimmt am
08.07.2020
Zusammenfassung
Der Nationalrat soll ein Abkommen mit der UNESCO genehmigen, das die Gründung eines internationalen Menschenrechtszentrums in Graz regelt. Das Zentrum wird von Österreich finanziell unterstützt und arbeitet eng mit der UNESCO zusammen.
einfache MehrheitXXVII08.07.2020
Andere
Menschenrechte
Vereinte Nationen
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Das Abkommen definiert das neue Menschenrechtszentrum als eigenständige Stiftung, die zusammen mit dem bestehenden ETC Graz arbeitet.
Das Zentrum ist rechtlich von der UNESCO unabhängig, erhält jedoch technische Unterstützung und kann das UNESCO‑Logo nutzen.
Ziel ist die Förderung von Menschenrechten, Geschlechtergleichstellung und Inklusion auf lokaler und regionaler Ebene, verknüpft mit den SDG‑Zielen.
Der österreichische Staat stellt insgesamt 1,51 Mio. € bereit; Land und Stadt tragen je 750 000 € in fünf Jahresraten bei.
Abkommen mit der UNESCO über die Errichtung des Internationalen Zentrums für die Förderung von Menschenrechten auf lokaler und regionaler Ebene in Graz
Abkommen mit der UNESCO über die Errichtung des Internationalen Zentrums für die Förderung von Menschenrechten auf lokaler und regionaler Ebene in Graz
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.