Novelle des Medizinproduktegesetzes 2021 – EU‑Anpassungen & neue Patienten‑Informationspflicht
abgestimmt am
01.03.2023
Zusammenfassung
Das Gesetz ändert das Medizinproduktegesetz, um EU‑Vorgaben zu übernehmen, die Informationspflicht bei Implantaten zu stärken und Übergangsfristen für bereits zugelassene Produkte zu verlängern.
einfache MehrheitXXVII01.03.2023
Gesetz
Gesundheit
Schwerpunkte
Die Marktüberwachungsbehörde wird auf das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen festgelegt und bezieht sich nun auf die aktuelle EU‑Verordnung 2019/1020.
Der Wortlaut wird von „dem Medizinprodukt beiliegenden Informationen“ zu „mit dem Medizinprodukt gelieferten Informationen“ geändert, um auch digitale Anzeigen (z. B. Displays) einzubeziehen.
Gesundheitseinrichtungen und Ärzte müssen Patienten nachweislich und ohne unnötigen Aufschub über Gesundheitsgefahren durch Implantate informieren, wenn das BASG entsprechende Meldungen veröffentlicht.
Für bestimmte Leistungsstudien gelten die §§ 22‑26 nicht, weil sie nicht relevant sind.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.