Berufsrechts‑Änderungsgesetz 2020 – Modernisierung von Anwalts‑ und Notarrecht
abgestimmt am
20.03.2020
Zusammenfassung
Das BRÄG 2020 modernisiert das Anwalts‑ und Notarrecht: neue Gesellschaftsformen, strengere Geldwäsche‑ und Identitätsprüfungen, erweiterte Meldepflichten und höhere Gebühren.
einfache MehrheitXXVII20.03.2020
Gesetz
Notar
Rechtsanwalt
Schwerpunkte
Erweiterung der zulässigen Rechtsformen: Anwaltsgesellschaften dürfen künftig als GmbH, Personengesellschaft (Rechtsanwalts‑Partnerschaft) oder andere Kapitalgesellschaften (außer Aktiengesellschaften) geführt werden.
Die Firmenbezeichnung muss einen Hinweis auf die Ausübung der Rechtsanwaltschaft enthalten; irreführende Zusätze sind nicht mehr zulässig.
Stärkung der AML‑Pflichten: Rechtsanwälte und Notare müssen die Identität ihrer Kunden mittels amtlichem Lichtbildausweis, elektronischer Verfahren (eIDAS) oder glaubwürdiger Quellen prüfen.
Einführung einer Meldepflicht an das Bundesministerium für Inneres bei Verdachtsfällen von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung; Meldungen gelten nicht als Verletzung der anwaltlichen Verschwiegenheit.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.