Österreichischer Einspruch gegen Senegals Beitritt zum Haager Apostille‑Übereinkommen
abgestimmt am
30.03.2023
Zusammenfassung
Österreich will bis zum 22. Januar 2023 Einspruch gegen den Beitritt Senegals zum Haager Übereinkommen über die Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung erheben, um die Sicherheit von Urkunden zu gewährleisten.
einfache MehrheitXXVII30.03.2023
Andere
Gerichtswesen
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Österreich muss bis zum 22. Januar 2023 Einspruch gegen Senegals Beitritt erheben, sonst wird das Übereinkommen wirksam.
Der Einspruch muss beim Depositarstaat (Niederlande) eingereicht werden, weil das Übereinkommen dort verwaltet wird.
Der Einspruch bedarf der Genehmigung des Nationalrats nach Art. 50 Abs. 1 Z 1 B‑VG.
Die Maßnahme hat keine finanziellen Auswirkungen auf Bund, Länder oder Gemeinden (§ 17 Abs. 1 BHG 2013).
Einspruch der Republik Österreich gegen den Beitritt der Islamischen Republik Pakistan zum Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung
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