Vorrechte und Immunitäten des Einheitlichen Patentgerichts
abgestimmt am
27.04.2023
Zusammenfassung
Das Protokoll legt die Vorrechte und Immunitäten des neu geschaffenen Einheitlichen Patentgerichts fest, darunter Unverletzlichkeit von Räumen, Steuerbefreiungen und Immunität für Richter, Kanzler und Personal.
einfache MehrheitXXVII27.04.2023
Andere
Bürgerliches Recht
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Das Gericht ist von der nationalen Gerichtsbarkeit immun, außer in klar definierten Ausnahmefällen (z. B. vertragliche Haftung).
Das Gericht und seine Vermögenswerte sind von direkten Steuern befreit; Mehrwertsteuer wird nur für notwendige Anschaffungen erstattet.
Richter und Kanzler zahlen eine interne Steuer, sind aber von nationalen Einkommens‑ und Sozialabgaben befreit (außer bei Pensionen).
Das Personal genießt dieselben Steuer‑ und Sozialabgaben‑Befreiungen wie die Richter, bleibt aber nach Dienstende immun.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.