Fundrechts‑Novelle 2023: Verkürzte Frist für Eigentumsübertragung bei kleinen Fundgegenständen
abgestimmt am
30.03.2023
Zusammenfassung
Die Novelle verkürzt die Frist für den Eigentumserwerb von Findern bei Gegenständen bis 100 Euro von einem Jahr auf ein halbes Jahr und spart dadurch jährlich etwa 47 000 Euro für die Fundämter.
einfache MehrheitXXVII30.03.2023
Gesetz
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
Die Frist, innerhalb derer ein Finder das Eigentum an einem Fundgegenstand bis zu einem Wert von 100 Euro erwirbt, wird von einem Jahr auf ein halbes Jahr verkürzt.
Die neue Regelung tritt am 1. Mai 2023 in Kraft und gilt für alle Fundgegenstände, die ab diesem Datum bei der Fundbehörde angezeigt werden.
Liegt der gemeine Wert über 100 Euro, bleibt die Aufbewahrungspflicht von einem Jahr bestehen.
Der Finder muss im Zweifelsfall nachweisen, dass der Wert des Gegenstandes unter 100 Euro liegt; die Beweislast liegt bei ihm.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.