Erleichterung von Krediten für ältere Verbraucher und Stärkung der Prüfungsaufsicht in der Rechtsanwaltsordnung
abgestimmt am
30.03.2023
Zusammenfassung
Das Gesetz ändert das Hypothekar‑ und Immobilienkreditgesetz, um die Kreditwürdigkeitsprüfung bei älteren Verbrauchern zu erleichtern, und präzisiert die Rechtsanwaltsordnung, indem es neue Verhältnismäßigkeitsprüfungen einführt und deren Aufsicht regelt.
einfache MehrheitXXVII30.03.2023
Gesetz
Notar
Finanzwesen
Rechtsanwalt
Geld- und Kreditwesen
Schwerpunkte
Ergänzt wird ein Satz, der es erlaubt, das mögliche Todesrisiko des Kreditnehmers bei der Kreditwürdigkeitsprüfung zu ignorieren, wenn die laufenden Verpflichtungen voraussichtlich erfüllt werden und die Sicherheiten ausreichend sind.
Der neue § 9 Abs. 5 tritt am 1. Mai 2023 in Kraft.
In § 23 Abs. 8 wird das Wort „und“ durch ein Komma ersetzt, um die Aufzählung zu präzisieren.
Ein neuer Ziffer‑Punkt (Z 4) wird eingefügt, der die Überprüfung von Verhältnismäßigkeitsprüfungen nach § 27a vorsieht.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.